Was ist der Pfarrgemeinderat? Was ist der Gemeindeausschuss?
Der Pfarrgemeinderat und die Gemeindeausschüsse sind zentrale Gremien zur pastoralen Entwicklung der Pfarren und ihrer Gemeinden, um Menschen mit Jesus Christus in Beziehung zu bringen. Der Pfarrgemeinderat ist für eine oder mehrere Pfarren verantwortlich. Wenn der Pfarrgemeinderat für mehrere Pfarren tätig ist, übernehmen Gemeindeausschüsse für einzelnen Kirchstandorte die Verantwortung.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Ort gelebter Synodalität und schafft einen Rahmen, in dem viele unterschiedliche Menschen, Meinungen, Zugänge einen gemeinsamen Weg gehen.
Wer kann wo wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirche in der Pfarre, in der sie wohnen oder an deren Leben sie teilhaben, wenn sie vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder bereits gefirmt sind. Ihre Pfarre mit den Infos zur Wahl finden sich in der Landkarte.
Briefwahl: In jeder Pfarre können bis 28. Februar 2027 die Unterlagen für die Briefwahl angefragt werden. Das Rücksendekuverts muss dann bis 7. März 2027 in der Pfarre eintreffen.
Kinderstimmrecht: Kinder vor dem 16. Lebensjahr haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigte vereinbaren, wer das Stimmrecht ausübt.